Wenn Sie mit Ihrem Zugfahrzeug einen Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse bewegen möchten, sind für Sie drei Führerscheinklassen relevant: B, B96 und BE.
Grundsätzlich immer benötigen Sie den Führerschein der Klasse B. Allerdings sind Sie damit relativ eingeschränkt, was Gespannfahrten mit Anhänger betrifft, da Sie in der Praxis dann nur Anhänger mit relativ geringer Gesamtmasse ziehen dürfen.
Mehr Flexibilität bietet Ihnen die 2013 eingeführte Klasse B96, die eine Ausdehnung der Klasse B darstellt. Die größte Freiheit gewährt Ihnen jedoch der Führerschein der Klasse BE. Übrigens: Die Klasse BE ermöglicht Ihnen alles, was Sie mit der Klasse B96 dürfen (und noch mehr), so dass Sie sich zwischen B96 und BE entscheiden müssen und nicht beide Führerscheine brauchen.
Damit dürfen Sie folgende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen bewegen:
Einen Führerschein der Klasse B erwirbt man bekanntermaßen, indem man sowohl an einer theoretischen als auch einer praktischen Fahrschulunterweisung teilnimmt und erfolgreich eine theoretische sowie eine praktische Prüfung ablegt.
Damit dürfen Sie folgende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen bewegen:
Für den Erwerb der Klasse B96 ist keine Prüfung erforderlich. Sie müssen jedoch an einer theoretischen und praktischen Fahrschulunterweisung teilnehmen, die mindestens sieben Stunden dauert.
Mit der Klasse BE dürfen Sie folgenden Fahrzeugkombinationen bewegen:
Voraussetzung für den Erwerb des BE-Führerscheins ist eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule sowie eine anschließende praktische Prüfung.
Die Führerscheinklassen B, B96 und BE können ab 18 Jahren erworben werden, bei Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17.
Alle hier gemachten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Sie erfolgen ohne Gewähr.
Bitte beachten Sie auch, dass es nicht allein von Ihrem Führerschein abhängt, welchen Anhänger Sie mit Ihrem Zugfahrzeug bewegen dürfen. Sie müssen immer auch die in den Fahrzeugpapieren angegebene Anhängelast des Zugfahrzeugs berücksichtigen. Diese finden Sie in den Feldern O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst) Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
Wollen Sie einen Anhänger bewegen, dessen zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg liegt, sind andere Führerscheine einschlägig, z.B. die Klasse C1E.